Versicherungen
Tachogutachten
KFZ-Sachverständigenbüro Philipp & Partner
Unfallschadengutachten
Tachostandgutachten

Versicherungen
(Sehen Sie hierzu auch unter “Aus unserer Praxis”)Sobald eine Versicherung auch nur den Anfangsverdacht einer Tachomanipulation hat (und das egal ob bei selbst- oder fremdverschuldeten Schadenfällen) wird Sie erstmal die Schadensregulierung versagen/herauszögern und eigene Ermittlungen anstellen.Führen diese zu dem Ergebnis das der Tacho manipuliert wurde fangen die Probleme für den Versicherungsnehmer bzw. Geschädigten erst an.
Hat der Geschädigte (egal ob bei einem eigen- oder fremdverschuldetem Schadensfall) die angezeigte Laufleistung nicht selber manipuliert bzw. manipulieren lassen und kann zweifelsfrei die richtige/echte Laufleistung ermittelt werden, dann hat er “nur” mit Abzügen entsprechend dem Wert des Fahrzeuges mit der richtigen/echten Laufleistung zu rechnen.
Kann die Laufleistung aber nicht mehr zweifelsfrei rekonstruiert werden, dann wird die Versicherung jegliche Leistungen versagen und selbst im Klagefall wird sie vor Gericht Recht bekommen. Denn wenn die Laufleistung nicht mehr zu 100% sicher rekonstruiert werden kann, kann auch nicht mehr der genaue Wert eines Fahrzeuges bestimmt werden und damit ist die Versicherung Leistungsbefreit.
Sehr ähnlich verhält es sich bei Garantien die Gebrauchtwagenhändler anbieten oder bei Kulanzübernahme durch den Hersteller. Alle werden jegliche Regulierungen ablehnen und werden auch selbst vor Gericht Recht bekommen.