Rechtliches
Tachogutachten
KFZ-Sachverständigenbüro Philipp & Partner
Unfallschadengutachten
Tachostandgutachten

Rechtliches
Nach §22b (STVG) ist der Missbrauch/die Manipulation von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern verboten und wird mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Auch kann es zu Verurteilungen nach §263 (STGB) kommen.
Das Problem in der Praxis ist meist die Nachweisbarkeit der Tachomanipulation und hierfür trägt der Geschädigte die Beweislast.
Ein manipulierter Tacho ist ein Sachmangel und dafür müssen Autohändler mind. ein Jahr haften, teilweise sogar bis 3 Jahre, egal ob sie davon wussten oder nicht.
Ein privater Verkäufer kann hingegen die Sachmangelhaftung kompl. ausschließen. dann ist es nur möglich dagegen anzugehen wenn wann nachweisen kann, das die Manipulation arglistig verschwiegen wurde.
Bei einer arglistigen Täuschung kann der Kaufvertrag innerhalb von einem Jahr und teilweise nach bis zu 3 Jahren angefochten werden.
Sie haben dann die Möglichkeit auf Rücktritt vom Kaufvertrag zu klagen oder aber auf eine Kaufpreisminderung.
Aber wie bereits erwähnt trägt der Käufer/Geschädigte die Beweislast und muss die Manipulation nachweisen, was selbstredend nur mit einem Sachverständigengutachten möglich ist.