Aus unserer Praxis - SV-Philipp

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Aus unserer Praxis

Tachogutachten
KFZ-Sachverständigenbüro Philipp & Partner
Unfallschadengutachten
Tachostandgutachten
Aus unserer Praxis
Hier einige sehr interessante Fälle aus unserem Alltag die wir aufgedeckt haben.

Als erstes möchten wir kurz anmerken, dass nach einer Tacho- manipulation Abweichungen von 100.000 Km und mehr eher die Regel als Ausnahmen sind und das sich das Problem über alle Fahrzeugklassen vom Kleinwagen bis zur Luxusklasse zieht, genauso wie vom Sportwagen bis zum Transporter.

Auch sind die seit neuerem erhältlichen OBD Geräte die dann über eine App einen PKW auf Manipulationen checken bei “halbwegs vernünftiger” Arbeit eines Tachojustierers nutzlos.                        
Eine durch einen Leihen ausgeführte unprofessionelle Tacho- manipulation können diese aufdecken aber bei einer “professionellen, fachmänischen” Manipulation versagen diese und täuschen falsche Sicherheit vor.

1. Wir haben den Auftrag bekommen einen PKW zu begutachten, der vorher schon durch allerlei für die Laufleistung ungewöhnliche Reparaturen aufgefallen war.  
        
Letztendlich kam es zu einem kapitalem Motorschaden aufgrund eines gerissenen Zahnriemen.
Daten des PKW’s: 5 Jahre und 3 Monate alt, Top gepflegt und erhalten ohne erkennbare Verschleißspuren, TÜV und AU noch ca. ein Jahr, Tachostand ca. 80.000 Km, 2te Hand, Lückenloses Scheckheft und beide TÜV Berichte lagen vor aus denen man die Laufleistung glaubhaft nachvollziehen konnte.

Unser Auftraggeber hat für seine studierende Tochter einen sehr gepflegten Kleinwagen aus erster Hand gekauft. Der Tachostand beim Kauf war ca. 70.000 Km. TÜV und AU waren neu, Lückenloses Scheckheft, von den 2 bisher erfolgten TÜV Prüfungen waren die Berichte dabei sowie Rechnungen von Fachwerkstätten von erfolgten kleineren Reparaturen.                                                            
Dieses war dem Auftraggeber ganz wichtig, denn er wollte ja auf Nummer Sicher gehen, damit seine Tochter sicher und problemlos zur Uni kommt.

Nach sehr umfangreichen Untersuchungen konnten wir dann dem  Auftraggeber folgendes Ergebnis präsentieren und in einem aussagekräftigen Gutachten fürs Gericht anhand von klaren Beweisen untermauern.                                                                      
Die tatsächliche Laufleistung des KFZ betrug zum Zeitpunkt des Motorschadens 174.386 Km (somit beim Kauf vor ca. einem Jahr ca. 164.000 Km und damit über 90.000 Km mehr als der Tachostand).
Der Tachostand an besagtem KFZ wurde nicht einmal manipuliert sondern des öfteren, so zu den jährlichen Inspektionen und dem im dritten und fünften Jahr fälligen TÜV Untersuchungen.                 
Im Service-Heft und in den Prüfberichten wurde dann immer der manipulierte, laut Tacho abgelesene Tachostand aufgeführt.

Unser Mandant konnte anhand der zweifelsfrei belegbaren Tachomanipulation klagen und den Rechtsstreit auch für sich entscheiden.

2. Etwas mehr Glück im Unglück hatte eine andere Auftraggeberin. Sie hatte sich einen PKW der Mittelklasse gekauft, mit einem Tachostand von ca. 85.000 Km (mit lückenlosem Service- Heft, passender Fahrzeughistorie usw.).                                                       
Ein Bekannter der Auftraggeberin, der aus dem KFZ Bereich kommt und in einer Markenwerkstatt arbeitet hatte den Wagen mit zu sich in die Werkstatt genommen um ihn an ein Motortester anzuschließen (ohne Erfolg, laut Testgerät alles OK).
Auch Telefonate betreffend der Fahrzeughistorie liefen ins leere (alles OK und nachvollziehbar).                                                                       
Damit konnte/wollte sich der Bekannte der Auftraggeberin nicht zufrieden geben, da einige Anzeichen dafür sprachen das der Tachostand nicht stimmte.                                                                 
Er kaufte extra eine Fahrzeug/Modellbezogene App mit OBD Stecker von der viel Reklame gemacht wird, dass sie Tachomanipulationen leicht aufdecken könne.                                   
Aber auch hier das Ergebnis das alles passe und OK sei.                  
Kurz darauf hatte unsere Auftraggeberin einen unverschuldeten leichten Unfall.
Ihren Verdacht das evtl. am Tachostand etwas nicht stimmen könnt teilte Sie auch den Sachverständigen mit der den Unfallschaden aufgenommen hatte, der Ihr dann unsere Kontaktdaten gegeben hatte und wir wurden mit einem Tachostandgutachten beauftragt.

Unser Ergebnis war schlussendlich, dass die wahre Laufleistung des Fahrzeuges über 169.000 Km lag, aber wenigsten/zum Glück wurden die Inspektionen laut Service-Heft durchgeführt und der Tacho immer (zu jeder zweiten) vor der Inspektion beim Markenhändler manipuliert wurde.
Der Trick der angewendet wurde damit die Km-Angaben zum Service-Heft passen war recht simpel.                  
So wurde die erst Inspektion bei einer freien Werkstatt gemacht, dann als die nächste (30.000 Km) Inspektion anstand wurde der Tacho auf 15.000 Km runtergesetzt um dann beim Markenhändler den Stempel für diese Inspektion zu bekommen, usw. usw.
Wohl auch damit die Fahrzeughistorie lückenlos nachvollzogen werden kann.

Leider, leider lassen sich solche Sachen auch mit im Internet erhältlichen, ausgefüllten und abgestempelten Service-Hefte machen, wovon wir auch bereits etliche Fälle aufgedeckt haben.

Der Händler hatte sich erst gegen die Rücknahme oder eine Kaufpreisminderung gewehrt und auf sein Nichtwissen berufen. Selbst noch nach dem vorliegen unseres Gutachtens.                     
Aber als unsere Auftraggeberin Klage bei Gericht eingereicht hatte und das erste Schreiben vom Gericht dem Händler zugestellt wurde ist er urplötzlich umgeschwungen und hat den PKW gegen Zahlung des Kaufpreises zurückgenommen.

3. Von einer Versicherung wurden wir beauftragt einen Oberklasse-SUV zu begutachten, da der Verdacht bestand das evtl. der Tachostand nicht der tatsächlichen Laufleistung entspricht und der PKW bei einem Wildschaden einen erheblichen Schaden erlitten hatte, für den die vorhandene Vollkaskoversicherung eintrittpflichtig gewesen wäre.                                                      
Der Sachverständige der den verunfallten SUV begutachtete hatte aber auch bei der Versicherung keine Zweifel angemeldet, so das für die Versicherung auf den ersten Blick alles Lückenlos erschien. Aber der Sachbearbeiter stolperte wohl eher zufällig über ein kleines Detail und wollte auf Nummer sicher gehen.
So kamen wir ins Spiel und unser Ergebnis war sehr ernüchternd.

Der hochwertige Oberklassewagen hatte nicht wie laut Tacho ca. 110.00 Km sondern erheblich mehr. Wobei wir eine genaue Angabe nicht machen konnten.
Das Problem lag darin das an dem Tachostand mehrfach manipuliert wurde und später noch ein CAN-Filter eingebaut wurde.
In verschiedenen Zwischenspeicher wurden unterschiedliche Speicherstände gefunden, wobei der Höchste (der aber auch nicht die richtige Laufleistung wiedergeben muss) ca. 247.500 Km betragen hatte.

Da der Tachobetrug aufgedeckt wurde, aber keine genaue Laufleistung ermittelt werden konnte und damit auch kein genauer Wert für den SUV festgesetzt werden konnte und somit auch nicht entschieden werden konnte ob der SUV noch reparaturwürdig ist oder ob ein Totalschaden/ Wirtschaftlichertotalschaden vorliegt hat die Versicherung jegliche Zahlung versagt.
Wogegen der Versicherungsnehmer geklagt hatte aber vor Gericht unterlegen ist.
So kam es zum Totalausfall von einer Summe von irgendwo zwischen 20 und 25.000 EUR. Dazu kamen dann noch die Gerichts- u. Anwaltskosten sowie die Kosten für die verschiedenen Sachverständigen.
Der Versicherungsnehmer beteuerte glaubhaft das er von der Manipulation nichts gewußt hätte, aber das spielte keine Rolle.    
Hätte man nachweisen können das Manipulationen in dem Zeitraum stattgefunden hätten als der Wagen schon in seinem Besitz war, dann hätte er noch mit einem Strafverfahren wegen Betruges zu kämpfen gehabt.

4. Eine ähnliche teure Erfahrung musste ein anderer Besitzer einer hochwertigen Limousine machen.
Der Besitzer des erst vor wenigen Wochen für über 25.000 EUR gekauften Luxus PKW ist unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden.                                                                                              
Von der Versicherung des Unfallverursachers wurden wir beauftragt ein Tachostandsgutachten zu erstellen.                                       
Dabei stellte sich dann heraus das der PKW nicht wie laut Tacho ca. 110.000 Km gelaufen hatte sondern weit über 300.000 Km.              
Da hier präzise die genaue Laufleistung ermittelt werden konnte, hat der Besitzer wenigstens einen Teil seines Geldes von der Gegnerischen Versicherung erstattet bekommen. Er bekam den Wert des PKW’s mit der tatsächlichen Laufleistung ersetzt, der aber bei weniger als die Hälfte des Kaufpreises lag.
Auf dem Klageweg konnte er dann einen Vergleich mit dem Autohaus schließen von dem er den PKW erworben hatte.

5. Wir erhielten von einem Besitzer eines sehr hochwertigen Sportwagens den Auftrag ein Tachostandsgutachten für sein Auto zu erstellen.
Er hatte den Sportwagen erst vor kurzer Zeit gekauft und wollte sich absichern.

Vor dem Kauf ist er zusammen mit dem Verkäufer zu einer Markenwerkstatt bzw. einem Vertragshändler für diese extravaganten Fahrzeuge gefahren und hat den Wagen durchchecken gelassen, auch in Bezug auf die Laufleistung.              
In der Vertagswerkstatt wurde dann die Fahrzeughisterie geprüft und diese stimmte mit dem Service-Buch überein. Auch wurden verschiedene Speicher ausgelesen in denen unter anderem auch die Laufleistung gespeichert/zwischengespeichert wird.                     
Laut Vertragshändler war aber alles passend und plausibel.             
Bei einem Sportwagentreffen in Belgien (bei dem ich als “Zuschauer” war) erfuhr er durch Zufall von einem gemeinsamen Bekannten welche berufliche Tätigkeit ich ausübe und so sind wir ins Gespräch gekommen.
Ich hatte zu diesem Zeitpunkt leider nur ein Test/Messgerät dabei. Aber damit konnte ich dem Besitzer bereits einen ersten Eindruck über den Zustand seines über alles geliebten Supersportwagens geben.
Dieser war nicht unbedingt sehr positiv.

Das kurze Anschließen des Testgerätes ließ nichts gutes erahnen.   
So konnte auf die schnelle feststellt werden, dass der Motor nicht einmal sondern etliche male weit überdreht wurde. Was für einen Motor in dieser Wagenklasse nichts gutes verheißt.                       
Der Besitzer fiel aus allen Wolken und war sehr erbost, vor allem auch darüber das der Mitarbeiter in der Vertragswerkstatt dieses nicht festgestellt hatte.                                                                
Wir verabredeten für die kommende Woche einen Termin um die Laufleistung des Wagen zu überprüfen. Denn das ein Auto in dieser Preisklasse mit der am Tacho angezeigten Laufleistung so viele Überdreher hat ist, ich sage mal ungewöhnlich oder schwer glaubhaft.
Sei es wie es wolle, bei dem vereinbarten Termin beim Besitzer Zuhause kam dann ein großer Teil der Wahrheit heraus.

Der Supersportwagen war nahezu perfekt manipuliert worden.         
Eine genaue Laufleistung konnte leider nicht bestimmt werden, aber man konnte die angegebene Laufleistung Gerichtsverwertbar wiederlegen.                                                                                        
Der Wagen wurde wirklich von einem echten “Fachmann” manipuliert.
Nicht desto Trotz konnten einige wertvolle und wichtige Daten und Erkenntnisse auslesen werden.
Aufgrund der ausgelesenen Daten aller Zwischenspeicher und nicht veränderbaren und beeinflussenden Parameter konnte ich errechnen das der Tachostand zu einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von um die 30 Km/h passen würde.                                                     
Diese 30 Km/h Durchschnittsgeschwindigkeit würden aber selbst nicht zu einem Mittelklasse PKW passen.

Da der Auftraggeber den Wagen aus erster Hand gekauft hatte war damit auch der Verursacher klar.
Der Verkäufer vermied ein Klage (Zivilklage sowie Strafanzeige wegen Betruges) indem er den Wagen gegen Erstattung des Kaufpreises sowie aller anderen entstandenen Kosten und einer nicht geringen Aufwandsentschädigung zurück nahm.

6. Ein Kunde, dem wir vor ca. 2 Jahren schon einmal in einem gerichtlichem Beweisverfahren helfen konnten, so das die Sache für ihn positiv ausgegangen war hatte uns um Hilfe gebeten.                  
Er hatte Probleme mit einem vor wenigen Wochen erworbenen SUV.
Das KFZ war mit einem Motorschaden in eine Vertragswerkstatt gebracht worden, wo auch ein Schaden am Getriebe festgestellt wurde.

Der Verkäufer des SUV, ein Markenhändler, hatte das KFZ aus dem benachbarten Ausland importiert.
Aus einem Land in dem der Car-Pass (in den Niederlanden Tellerraport) zwingend vorgeschrieben ist.
Dort wird jede Wartung, jeder Werkstattbesuch registriert und unmanipulierbar festgehalten. Anbei waren auch alle Papiere und Bescheinigungen, so das der Tachostand glaubwürdig nachvollzogen werden konnte.

Da die Garantie für dieses Fahrzeug bereits ausgelaufen war, hat der Hersteller aufgrund der geringen Laufleistung (ca. 70.000 Km bei einem alter von knapp 4 Jahren) die Kosten für die Reparatur von Motor und Getriebe übernommen.                                                    
Da unser Auftraggeber aber vor einiger Zeit schon einmal Probleme mit einem KFZ mit manipuliertem Tachostand hatte, sollten wir auch an diesem KFZ für ihn die Laufleistung ermitteln.                     
Gesagt, getan.                                      
Das Ergebnis war doch schon sehr ernüchternd.                             
Der SUV hatte trotz aller glaubhaft nachvollziehbaren Unterlagen (Rechnungen, Werkstattberichte usw.), sowie den in dem Lande aus dem er importiert wurde vorgeschriebenen Car- Pass (der evtl. auch in Deutschland Pflicht werden soll um den Tachobetrug zu bekämpfen) war die wahre Laufleistung nicht wie angegeben und aus dem Tachostand ersichtlich ca. 70.000 Km sondern ca. 358.000 Km, die man dem Auto aber nicht angesehen hatte.

Der Verkäufer, ein Markenhändler, der den SUV importiert hatte hat unter dem Druck der Beweislast aus unserem Gutachten das Fahrzeug gegen Erstattung des vollen Kaufpreises zurück genommen. Der Hersteller der vorher die Kosten für die Reparatur von Motor und Getriebe auf Kulanz übernommen hatte wurde von unserem Auftraggeber informiert und forderte zudem die Kosten zurück.
Der Verkäufer klagt nun gerichtlich gegen das Ausländische Autohaus von wo er das KFZ gekauft/importiert hatte.                     
Aufgrund unseres Gutachtens, das von dem zuständigen Gericht am Firmensitz des Verkäufers im Ausland den Betrugsfall verhandelt wurde unser Gutachten übersetzt und wird in dem anhängigen Verfahren verwendet, so das wohl auch das deutsche Autohaus seine Forderungen gegen den ausländischen Händler durchsetzen kann.

Dieses hier sind nur ein paar Fälle die etwas außergewöhnlicher waren als die “normalen” aufgedeckten Tachomanipulationen.

Wir behandeln jedes Gutachten so, als ob es über unseres eigenes Fahrzeug wäre
KFZ-Sachverständigenbüro Philipp & Partner
Ihr Spezialist für
Unfallschaden u. Tachostandgutachten
0171/7585226
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