Verhalten im Schadenfall - SV-Philipp

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Verhalten im Schadenfall

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KFZ-Sachverständigenbüro Philipp & Partner
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Verhalten im Schadenfall
Ratgeber zum Verhalten im Umgang mit dem Haftpflichtversicherer Ihres Unfallgegners!

Lassen Sie sich nicht durch das scheinbar faire und Entgegenkommen signalisierende Verhalten Ihres Unfallgegners und seiner Haftpflichtversicherung täuschen!
Beide sind Ihren finanziellen Forderungen ausgesetzt.
Und wo es um finanzielle Interessen geht, hört die Fairness oftmals auf.
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Beantworten Sie keinerlei Fragen eines Mitarbeiters der gegnerischen Versicherung am Telefon!
Um Ihre berechtigten Forderungen abzulehnen, sind die Mitarbeiter der Versicherungen um keine, teilweise bewusst unzutreffende, Argumente verlegen.
Die Versicherungen haben juristisch und rhetorisch besonders geschulte Mitarbeiter, die durch geschickt gestellte Fragen versuchen, Sie aufs Glatteis zu führen, d. h. Sie zu Aussagen zu verleiten, aufgrund derer Sie Ihre berechtigten Forderungen ganz oder teilweise ablehnen.
Lassen Sie sich beim Ausfüllen des Fragebogens der gegnerischen Haftpflichtversicherung durch einen Rechtsanwalt beraten!
Aus Unkenntnis über die rechtlichen Folgen werden beim Ausfüllen des Formulars oftmals Dinge zu Papier gebracht, die Ihnen mehr schaden als nutzen.

Verweigern Sie auf jeden Fall die Nachbesichtigung Ihres Fahrzeuges durch einen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung beauftragten Sachverständigen!
Nach dem Gesetz können Sie einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.
Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet Ihr Fahrzeug von einem von der gegnerischen Haftpflichtversicherung beauftragten Sachverständigen begutachten zu lassen.
Insbesondere wenn Ihr Fahrzeug bereits durch einen von Ihnen beauftragten Sachverständigen begutachtet wurde, sind Sie nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug durch einen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung beauftragten Sachverständigen nachbesichtigen zu lassen.
Die Nachbesichtigung Ihres Fahrzeuges dient einzig und allein dazu, die von dem von Ihnen beauftragten Sachverständigen geschätzten Kosten zu minimieren.
Widerstehen sie Einschüchterungsversuchen der Mitarbeiter der gegnerischen Haftpflichtversicherung!
Diese dienen einzig und allein dazu, Sie zu einer schnellen und für Sie ungünstigen Schadenregulierung zu veranlassen.

Schadenmanagement der Versicherer
Verkehrsteilnehmern, die unverschuldet einen Unfall erlitten haben, wird häufig UND SEHR SCHNELL von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners angeboten, dass sie sich um alles weitere kümmert.
Die angebotene Lösung erscheint zunächst einmal verlockend und bequem.
Dem Geschädigten werden alle Wege abgenommen.
Der Sachverständige der Versicherung  begutachtet das Fahrzeug, die von der Versicherung beauftragte Werkstatt holt das beschädigte Fahrzeug ab und bringt es nach erfolgter Reparatur gereinigt zurück, Sie bekommen auch einen Mietwagen.
Hört sich das nicht toll an?   -   Aber Vorsicht!
Welches Ziel verfolgen die Versicherungen mit dem Schadenmanagement?
Das einzige Ziel ist, die konsequente Kostensenkung.
Folglich werden dem Geschädigten oftmals nicht so bekannte Schadenersatzpositionen wie die Wertminderung, die Nutzungsausfallentschädigung, die Aufwandspauschale, das Schmerzensgeld u. a. Positionen erstattet oder nicht in voller Höhe erstattet.
Daher ist jeder Geschädigte gut beraten, wenn er die qualifizierten Dienstleistungen eines von ihm gewählten Kfz-Sachverständigen und Rechtsanwalts sowie die ihm vertraute Reparaturwerkstatt in Anspruch nimmt und sich nicht darauf verlässt, dass der Versicherer ihn schon ordnungsgemäß beraten werde.
Wir behandeln jedes Gutachten so, als ob es über unseres eigenes Fahrzeug wäre
KFZ-Sachverständigenbüro Philipp & Partner
Ihr Spezialist für
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0171/7585226
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www.sv-philipp.de

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