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2 Gutachtenarten

Unfallgutachten
KFZ-Sachverständigenbüro Philipp & Partner
Unfallschadengutachten
Tachostandgutachten
2 Gutachtenarten
Kfz-Gutachten – Ab welcher Schadenhöhe?
Auch bei kleinen Schäden unbedingt Gutachter beauftragen
Häufig hört man von der sogenannten Bagatellschadengrenze. Es wird verbreitet, dass erst ab dieser Höhe ein Gutachter eingeschaltet werden darf. Diese Aussage ist falsch! Sie können immer einen Gutachter einschalten. Welches Dokument erstellt wird ist der entscheidende Unterschied. Unter der Bagatellschadengrenze erstellt ein Sachverständiger in der Regel einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten. Über der Bagatellschadengrenze wird ein komplettes Kfz-Gutachten erstellt. Bedenken Sie bitte! Was für Sie nur wie ein kleiner Schaden aussieht, kann ein verdeckter Schaden sein, den wir aufdecken können. Ein Gutachten im Schadenfall ist immer sinnvoll.

Kurzgutachten bei Bagatellschäden
Kurzgutachten bei Bagatellschäden: Bei Bagatellschäden (derzeit bis 750 € Schadenhöhe) sieht der Gesetzgeber die Erstellung eines Kostenvoranschlages/ Kurzgutachtens vor. Wir ermitteln die Schadenhöhe schnell und erstellen Ihnen die entsprechenden Unterlagen. Auch Kurzgutachten werden von der gegnerischen Versicherung getragen.

Schadengutachten (über der Bagatellschadengrenze)
Darin sind alle für die Schadenabwicklung erhalten Daten und Angaben enthalten, wie z.B.
- Alle Angaben zum Betroffenen KFZ
- Schadenhöhe
- evtl. Restwert (bei Totalschaden/Wirtschaftlicher Totalschaden)
- Wiederbeschaffungswert u. Wiederbeschaffungsdauer
- Repatraturdauer
- Mietwagenklasse und Kosten
- Wertminderung (merkantile Wertminderung)
usw.

Wir behandeln jedes Gutachten so, als ob es über unseres eigenes Fahrzeug wäre
KFZ-Sachverständigenbüro Philipp & Partner
Ihr Spezialist für
Unfallschaden u. Tachostandgutachten
0171/7585226
info@sv-philipp.de
www.sv-philipp.de

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