Unsere Leistungen
Unfallgutachten
KFZ-Sachverständigenbüro Philipp & Partner
Unfallschadengutachten
Tachostandgutachten

Unsere Leistungen
Kurzgutachten bei Bagatellschäden
Kurzgutachten bei Bagatellschäden: Bei Bagatellschäden (derzeit bis 750 € Schadenhöhe) sieht der Gesetzgeber die Erstellung eines Kostenvoranschlages/ Kurzgutachtens vor. Wir ermitteln die Schadenhöhe schnell und erstellen Ihnen die entsprechenden Unterlagen. Auch Kurzgutachten werden von der gegnerischen Versicherung getragen.
Schadengutachten (über der Bagatellschadengrenze)
Darin sind alle für die Schadenabwicklung erhalten Daten und Angaben enthalten, wie z.B.
- Alle Angaben zum Betroffenen KFZ
- Schadenhöhe
- evtl. Restwert (bei Totalschaden/Wirtschaftlicher Totalschaden)
- Wiederbeschaffungswert u. Wiederbeschaffungsdauer
- Repatraturdauer
- Mietwagenklasse und Kosten
- Wertminderung (merkantile Wertminderung)
usw.
+Service
Wir prüfen das KFZ nach folgenden Gesichtspunkten:
--- Tacho/Kilometerstand-Check
--- Unfallfreiheit (Sichtprüfung sowie Messungen mit dem
Lackschichtdickenmessgerät)
--- Motor-Check (1)
--- Check der im Fahrzeug verbauten Steuergeräte nach versteckten Fehlern/Schäden
(auch wenn diese Fehleranzeigen gelöscht wurden ohne das eine Reparatur
vorgenommen wurde)
und halten das Ergebnis in einer schriftlichen gutachterlichen Stellungnahme (Kurzgutachten) fest.
(1) Motor-Check: dazu wird eine geringe Menge Motoröl entnommen und entweder bei uns oder aber in einem speziell ausggesuchtem Labor untersucht.
Aus dem Ergebnis der Untersuchung lassen sich sehr genau Rückschlüsse auf den Zustand und den Verschleiß des Motors schließen.
Das Verfahren ist Gerichtsanerkannt.